Entsorgung
Bei unsachgem??er Entsorgung k?nnen Schadstoffe die Gesundheit und die Umwelt nachhaltig sch?digen. Deshalb müssen die Elektroger?te und die Elektronikger?te getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst und wiederverwertet oder fachgerecht entsorgt werden.
Zur Entsorgung der Ger?te greift die EU-Richtlinie 2012/19/EU für Elektro- und Elektronik-Altger?te (WEEE), die durch die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt ist. Als Kunde haben Sie die M?glichkeit, die Elektro- und Elektronikger?te, die Sie bei uns erworben haben und die der WEEE unterliegen, über die Lenze-Niederlassung in Ihrem Land zu entsorgen.
Zur Kontaktaufnahme hinsichtlich der WEEE bieten wir im deutschen Geltungsbereich der EU-Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altger?te (Richtlinie 2012/19/EU) und der EU-Batterierichtlinie (2006/66/EG mit 2013/56/EU) die folgenden M?glichkeiten an:
Auf den Ger?ten befindet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf R?dern. Diese Information zeigt auf, dass gebrauchte elektrische und elektronische Produkte nicht mit dem normalen Haushaltsabfall entsorgt werden dürfen.
Die Verpackung der Ger?te muss getrennt entsorgt werden. Papier, Pappe und Kunststoffe müssen dem Recycling zugeführt werden. Informationen zu den landesspezifischen Entsorgungspflichten erhalten Sie von Ihrem regionalen Entsorger.